FAQ
Kann ich meinen Bericht oder meine Frage anonym einreichen?
Ja.
Um anonym zu bleiben, stellen Sie sicher, dass Sie bei Ausfüllen der Formulare und beim Anhängen von Dokumenten keine Informationen angeben, die Ihre Identität direkt oder indirekt offenbaren.
Wer hat Zugang zu meiner Identität, wenn ich sie preisgebe?
Der Zugang zu Ihrer Identität in der Anwendung ist auf die autorisierten Mitarbeiter der Organisation beschränkt.
Die Organisation ist verpflichtet sicherzustellen, dass Ihre Identität ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung niemandem außerhalb der autorisierten, für den Empfang oder die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Mitarbeiter offengelegt wird. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen sich Ihre Identität direkt oder indirekt ableiten lässt.
Ihre Identität und alle im vorstehenden Absatz genannten Informationen dürfen nur offengelegt werden, wenn dies eine durch Unions- oder nationales Recht auferlegte notwendige und verhältnismäßige Verpflichtung im Rahmen von Ermittlungen durch staatliche Behörden oder gerichtlichen Verfahren ist, einschließlich zum Schutz der Verteidigungsrechte der betroffenen Person.
Können Sie mich über die IP-Adresse verfolgen?
Nein.
Trusty AG kann Sie nicht über Ihre IP-Adresse verfolgen. Um Ihre Vertraulichkeit und Anonymität zu gewährleisten, speichert die Anwendung keine IP-Adressen und Zeitstempel.
Zum Schutz Ihrer Identität sollten Sie vermeiden, Ihren Bericht einzureichen oder auf Ihren Posteingang in der Anwendung über das Netzwerk der Organisation zuzugreifen.
Wer wird meinen Bericht bearbeiten?
Ihr Bericht wird von den autorisierten Mitarbeitern der Organisation gemäß den internen Melde- und Nachverfolgungsverfahren der Organisation bearbeitet.
Trusty AG ist Anbieter der Anwendung und wird Ihren Bericht weder bearbeiten noch auf dessen Inhalt zugreifen.
Innerhalb welchen Zeitraums kann ich mit einer Rückmeldung der Organisation rechnen?
Nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie sollten Sie spätestens innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung zu Ihrem Bericht erhalten. Für Details verweisen Sie auf die Richtlinien der Organisation und nationale Gesetze.
Die Rückmeldung muss Sie über die geplanten oder ergriffenen Maßnahmen als Folge sowie über die Gründe für diese Maßnahmen informieren. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie legt jedoch keine Frist fest, innerhalb derer die Folgemaßnahmen von der Organisation abgeschlossen sein müssen.
Kann ich die Bearbeitung meines Berichts oder meiner Frage verfolgen?
Ja.
Sie können den Vorgang verfolgen, indem Sie auf "Ihr Posteingang" klicken. Der Link führt Sie zur Anmeldeseite des Posteingangs, wo Sie den Benutzernamen und das Passwort eingeben müssen, die Sie nach dem Absenden des Berichts oder der Frage erhalten.
Der Posteingang ermöglicht es Ihnen, die Bearbeitung Ihres Berichts oder Ihrer Frage zu verfolgen, sicher mit der Organisation zu kommunizieren und deren Rückmeldung zu Ihrem Bericht oder Ihrer Frage zu erhalten.
Kann ich den Posteingang benutzen, wenn ich anonym bleibe?
Ja.
Nach dem Absenden Ihrer Meldung oder Frage erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort, um auf den Posteingang zuzugreifen, unabhängig davon, ob Sie Ihre Identität preisgeben oder nicht.
Mir wurde mit Vergeltung gedroht. Worum geht es dabei?
Vergeltung bedeutet, dass Sie aufgrund der Meldung eine direkte oder indirekte Handlung oder Unterlassung im beruflichen Kontext erfahren, die Ihnen einen ungerechtfertigten Nachteil zufügt oder zufügen kann.
Wie bin ich vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt?
Hinweisgeber, die in gutem Glauben melden, genießen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten den Richtlinien der Organisation und den jeweiligen nationalen Gesetzen.
Kann ich meine Meldung oder Frage auf anderem Wege einreichen?
Bitte entnehmen Sie Kontaktdaten und weitere Informationen dem Footer (Fußzeile) der Webseite der Anwendung.